Freewave ruft Verfassungsgerichthof an

Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetzes hat im Dezember des Vorjahres für viel Aufsehen gesorgt. Durch einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag wurde etwas ganz anderes beschlossen als ursprünglich vorbereitet. Während der ursprüngliche Entwurf u.a. vom Innenausschuss und der Datenschutzkomission begutachtet wurde bekam den beschlossenen Gesetzestext niemand zu Gesicht. Diese eigenartige Vorgangsweise alleine wirft schon Fragen auf – der Inhalt des Gesetzes hat es erst recht in sich. Denn durch dieses Gesetz wurden die Behörden ermächtigt, ohne richterlichen Beschluss von Internet-Providern, TelCo-Betreibern und sonstigen Anbietern von Kommunikationsdiensten neben den sogenannten „Stammdaten“ auch die so genannten „Verkehrs- und Inhaltsdaten“ der BenutzerInnen zu verlangen, nämlich:

  • IP-Adressen zu bestimmten Nachrichten
  • Name und Adresse des Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie
  • bei Gefahr für Leib oder Leben auch Standortdaten bzw. die IMSI-Kennung von Mobiltelefonen

Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Die angefochtenen Änderungen im Sicheheitspolizeigesetz machen es auch möglich, faktisch

  • das Internet-Verhalten unbeteiligter bzw. unbescholtener BürgerInnen zu überwachen
  • Handygespräche abzuhören (IMSI Catcher dienen nämlich in erster Linie diesem Zweck)
  • Standortprofile / Bewegungsprofile auszuforschen
  • und auf IP Adressen zuzugreifen

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich bei all diesen Daten um sehr persönliche Daten handelt, die entsprechend geschützt werden müssen. Wenn eine behördliche Ermittlung im Gange ist, dann steht es außer Frage, entsprechend zu unterstützen wenn ein Richter seine Zustimmung zu dieser Datenerhebung gegeben hat, so wie dies bei anderen Ermittlungsarten (z.B. Hausdurchsuchung) die normale Vorgangsweise ist. Denn nur so kann Missbrauch einigermaßen ausgeschlossen werden.

Als Unternehmen, das Menschen Zugang zum Internet bietet, beobachten wir die Entwicklung in Richtung Überwachung mit großer Sorge. Das Kapitel der Vorratsdatenspeicherung schlägt in die selbe Kerbe. Denn wenn diese Daten einmal vorrätig sind, werden die entsprechenden Begehrlichkeiten noch größer – und mit ihnen die Missbrauchsmöglichkeiten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Online-Durchsuchung in Deutschland zeigt, dass die Richter den Kernbereich privater Lebensgestaltung als schützenswert klassifizieren und die Nutzung von Computern diesem Kernbereich zuzurechnen ist. Eingriffe in diesen Bereich erfordern eine richterliche Anordnung.

Freewave hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Wir sind gespannt, wie unsere Verfassungsrichter entscheiden werden.

Abenteuer im Gasometer

Wieder einmal stürzten wir uns in ein ungewisses Abenteuer, welches moderne Schatzssuche, Anstrengung und harte Arbeit beinhalten sollte – he, das nennen wir Alltag! 😉 Aber all das gerne im Dienste des Kunden!

Internetanschlüsse in Einkaufszentren sind immer so eine Sache. Unzählige Kabelverteiler, einige davon gut versteckt, gestückelte Kabel in Kabeltrassen, bei denen nicht alle Adern durchverbunden wurden – all das kennen wir ja bereits. Aber die gestrige Installation im Segafredo Espresso im Gasometer war eine ganz besondere Herausforderung: Ein Kabelverteiler in der Tiefgarage und das Lokal auf einer Brücke zwischen zwei Gebäudeabschnitten.

Gasometerbrücke

Und niemand, der über bestehende Kabelwege Bescheid wusste. Und hier fing das Vergnügen also erst an: Stundenlanges Suchen und noch mehr Stunden Kabelziehen – Workout inklusive! 😉

Der Aufwand: 2 Männer, schwitzend durch 7 Stunden hindurch. Die Belohnung: Ungezählte Gäste, surfend noch am selben Abend!

Post von Fon

Gestern liefen bei uns die Telefone heiß: unsere Kunden berichteten über ein Schreiben, das sie von Fon erhalten haben. Doch nicht nur Freewave-Standorte wurden mit Post aus München beglückt, sondern auch viele andere Gastronomen, die ihren Gästen einen WLAN Zugang bieten. Österreichs Paradeblogger Helge Fahrnberger, der sich schon seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigt und Freewave als Berater zur Seite steht, hat das Schreiben veröffentlicht. Unglaublich, was Fon den Gastronomen weismachen will. Helges Analyse ist nichts mehr hinzuzufügen.