Fanpost

Vor kurzem erreichte uns folgende E-Mail:

Hallo,

nachdem ich die Freewave-Hotspots in immer mehr Cafes und Restaurants entdeckt habe, wollte ich nur kurz zu dieser wirklich guten Idee gratulieren. Endlich hat es jemand verstanden (und erfolgreich vermarktet!), dass kostenlose Hotspots den Gastronomen auf längere Sicht mehr bringen, als absurde 8 Euro und mehr pro Stunde zu verlangen, von denen der Großteil sowieso an die Telcos geht.

Viel Glück bei der Suche nach weiteren Partnerlokalen!

Mit freundlichen Grüßen
Lukas

Vielen Dank Lukas! Deine Mail freut und motiviert uns, Freewave weiter voran zu treiben! 🙂

Freewave zwischert

Twitter Freewave

Übrigens: Wer mit Twitter unterwegs ist, kann ab sofort die neuesten Freewave Hotspots im Freewave Twitter Account verfolgen.

Die anderen Möglichkeiten wie zum Beispiel der Newsletter oder der RSS Feed bleiben natürlich bestehen.

Der magische Hunderter

Letzte Woche ist es geschehen: der hundertste Freewave Hotspot ging on air!

100 Freewave Hotspots

Und zwar im Café Raimann. Das war Zufall, aber ein ganz besonderer: War doch genau dieses Café Grund für die eine oder andere versäumte Unterrichtsstunde vor ungefähr zwanzig Jahren. Auch heute treffen sich dort Schüler (manchmal auch Lehrer) der AHS Rosasgasse genauso wie Nachtschwärmer, die später ins U4 weiterziehen. Inzwischen ist Herr Raimann in Pension gegangen, bleibt seinem Café jedoch als fast täglicher Gast weiterhin treu. Der wegen seiner Freundlichkeit über die Bezirksgrenzen hinaus bekannte Ober „Franz” („Wos wüüüst?” – „Nichts, ich hol‘ gerade meine Freunde ab.” – „Bist a Oaschl***”) befindet sich schon länger im Ruhestand.

Hausherr ist jetzt Heinz Schaffer, der die alte Tadition mit jungem Elan weiterleben lässt. Sein Motto ist es, die Wiener Kaffeehauskultur zu bewahren und trotzdem den heutigen Zeiten Rechnung zu tragen (z.B. durch Website u. Freewave).

Do it yourself – oder doch nicht?

Auf unserem Weg durch Österreichs Gastronomie und Hotellerie treffen wir manchmal auf Betriebe, die uns mit den Worten „hamma schon” hinauskomplimentieren.

Das „hamma schon” steht dann meist für einen WLAN Router, den ein Freund oder Bekannter (oder manchmal sogar ein großes Telekomunternehmen) auf die Schnelle aufgestellt hat.

Auch beim Café Drechsler und Segafredo Hernals war das so – mit dem kleinen Unterschied, dass sich die Eigentümer Zeit genommen haben, sich über Freewave zu informieren. Heute sind beide zufriedene Kunden. Was aber waren die Gründe, den alten WLAN Router abzubauen und Mitglied der „Freewave-Familie” zu werden?

Manfred Stallmajer vom Cafe Drechsler:

„Ich habe zu Freewave gewechselt, weil ich vom Produkt, der Qualität und der Dienstleistung überzeugt bin. Außerdem ist mir eine perfekte Betreuung und Wartung sehr wichtig.”

Dazu schätzt er zusätzliche Marketingmöglichkeiten – wie zum Beispiel die Listung auf der Freewave-Website.

Cafe Drechsler

Andreas Wimmer vom Segafredo Hernals:

„Die laufenden Kosten für Freewave unterscheiden sich im Wesentlichen nicht wirklich von meiner alten Lösung, allerdings genieße ich jetzt viele Vorteile in der Administration und kann einen kompetenten Ansprechpartner statt eines Callcenters anrufen. Ich habe mit Freewave die richtige Entscheidung getroffen. Durch die Bewerbung meines Lokales auf der Freewave Hotspotliste sehe ich eine deutlich höhere Nutzung als in der Vergangenheit als Einzelkämpfer.”

segafredo_hernals.jpg

Wir freuen uns natürlich über soviel Lob, wollen uns aber nicht auf diesen Lorbeeren ausruhen und setzen auch weiterhin alles daran, die Zufriedenheit aller Freewave Kunden und Benutzer zu gewährleisten.

Freewave ruft Verfassungsgerichthof an

Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetzes hat im Dezember des Vorjahres für viel Aufsehen gesorgt. Durch einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag wurde etwas ganz anderes beschlossen als ursprünglich vorbereitet. Während der ursprüngliche Entwurf u.a. vom Innenausschuss und der Datenschutzkomission begutachtet wurde bekam den beschlossenen Gesetzestext niemand zu Gesicht. Diese eigenartige Vorgangsweise alleine wirft schon Fragen auf – der Inhalt des Gesetzes hat es erst recht in sich. Denn durch dieses Gesetz wurden die Behörden ermächtigt, ohne richterlichen Beschluss von Internet-Providern, TelCo-Betreibern und sonstigen Anbietern von Kommunikationsdiensten neben den sogenannten „Stammdaten“ auch die so genannten „Verkehrs- und Inhaltsdaten“ der BenutzerInnen zu verlangen, nämlich:

  • IP-Adressen zu bestimmten Nachrichten
  • Name und Adresse des Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie
  • bei Gefahr für Leib oder Leben auch Standortdaten bzw. die IMSI-Kennung von Mobiltelefonen

Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Die angefochtenen Änderungen im Sicheheitspolizeigesetz machen es auch möglich, faktisch

  • das Internet-Verhalten unbeteiligter bzw. unbescholtener BürgerInnen zu überwachen
  • Handygespräche abzuhören (IMSI Catcher dienen nämlich in erster Linie diesem Zweck)
  • Standortprofile / Bewegungsprofile auszuforschen
  • und auf IP Adressen zuzugreifen

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich bei all diesen Daten um sehr persönliche Daten handelt, die entsprechend geschützt werden müssen. Wenn eine behördliche Ermittlung im Gange ist, dann steht es außer Frage, entsprechend zu unterstützen wenn ein Richter seine Zustimmung zu dieser Datenerhebung gegeben hat, so wie dies bei anderen Ermittlungsarten (z.B. Hausdurchsuchung) die normale Vorgangsweise ist. Denn nur so kann Missbrauch einigermaßen ausgeschlossen werden.

Als Unternehmen, das Menschen Zugang zum Internet bietet, beobachten wir die Entwicklung in Richtung Überwachung mit großer Sorge. Das Kapitel der Vorratsdatenspeicherung schlägt in die selbe Kerbe. Denn wenn diese Daten einmal vorrätig sind, werden die entsprechenden Begehrlichkeiten noch größer – und mit ihnen die Missbrauchsmöglichkeiten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Online-Durchsuchung in Deutschland zeigt, dass die Richter den Kernbereich privater Lebensgestaltung als schützenswert klassifizieren und die Nutzung von Computern diesem Kernbereich zuzurechnen ist. Eingriffe in diesen Bereich erfordern eine richterliche Anordnung.

Freewave hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Wir sind gespannt, wie unsere Verfassungsrichter entscheiden werden.