Archiv für die Kategorie „Datenschutz”

Forcieren Medienkonzerne die Überwachung des Internets?

Laut eines Artikels der Futurezone streben internationale Medienkonzerne Gesetzesänderungen an, die auf eine vollständige Überwachung des Internets hinauslaufen. Konkret sollen Provider indirekt dazu verpflichtet werden, die über sie fließenden Daten auszuwerten.

Das wäre dann in etwa so, als wäre die gute alte Post verpflichtet, jeden Brief, den sie transportiert, zu öffnen und zu lesen.

Frankreich ist gerade dabei, die gesetzliche Grundlage für eine Überwachungs- Aufsichtsbehörde zu schaffen, die selbstverständlich ohne richterliche Kontrolle schalten und walten soll. Treibende Kraft ist dort die Urheberrechts- und Medienindustrie, die, so wie es scheint, nicht nur in Österreich einen bedenklich großen Einfluß auf die Politik hat.

Auf der Website von La Quadrature du Net finden sich Infos (auf deutsch), wie Kontakt zu den entscheidenden Politikern hergestellt werden kann.

Bericht vom 4. TU-Forum – Überwachung ohne Kontrolle

Gestern fand an der TU Wien das vierte TU-Forum statt.

Moderiert von Christian Müller, Wissenschaftsredakteur der Austria Presse Agentur, beleuchteten

Methoden, Technik und Recht sowie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen, die die „Datenspuren” in sich bergen.

Das Interesse an diesem Thema war so groß (die Vortragenden waren u.a. an der Organisation der Online Petition ueberwachungsstaat.at beteiligt), dass etliche Besucher das Forum stehend verfolgen mussten. Während im ersten Teil die universitäre und technische Sichweise erläutert wurde, vermittelte Wolfram Proksch anschließend, warum die aktuelle Gesetzeslage verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sein Vortrag war auch für Nicht-Juristen sehr gut verständlich, zumal er viel Hintergrundwissen, wie ein demokratischer Staat juridisch funktioniert, eingebracht hat.

4. TU-Forum Plakat

Hier gibt’s einen Audio Mitschnitt (MP3) der kompletten Veranstaltung:

Teil 1: Gerald Futschek & Hannes Werthner (38 min, ca. 13 MB)

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Teil 2: Wolfram Proksch (23 min, ca. 8 MB)
Dazugehörige Präsentation (PDF, ca. 270 KB)

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Teil 3: Fragen des Publikums (54 min, ca. 19 MB)

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Freewave ruft Verfassungsgerichthof an

Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetzes hat im Dezember des Vorjahres für viel Aufsehen gesorgt. Durch einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag wurde etwas ganz anderes beschlossen als ursprünglich vorbereitet. Während der ursprüngliche Entwurf u.a. vom Innenausschuss und der Datenschutzkomission begutachtet wurde bekam den beschlossenen Gesetzestext niemand zu Gesicht. Diese eigenartige Vorgangsweise alleine wirft schon Fragen auf – der Inhalt des Gesetzes hat es erst recht in sich. Denn durch dieses Gesetz wurden die Behörden ermächtigt, ohne richterlichen Beschluss von Internet-Providern, TelCo-Betreibern und sonstigen Anbietern von Kommunikationsdiensten neben den sogenannten „Stammdaten“ auch die so genannten „Verkehrs- und Inhaltsdaten“ der BenutzerInnen zu verlangen, nämlich:

  • IP-Adressen zu bestimmten Nachrichten
  • Name und Adresse des Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie
  • bei Gefahr für Leib oder Leben auch Standortdaten bzw. die IMSI-Kennung von Mobiltelefonen

Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Die angefochtenen Änderungen im Sicheheitspolizeigesetz machen es auch möglich, faktisch

  • das Internet-Verhalten unbeteiligter bzw. unbescholtener BürgerInnen zu überwachen
  • Handygespräche abzuhören (IMSI Catcher dienen nämlich in erster Linie diesem Zweck)
  • Standortprofile / Bewegungsprofile auszuforschen
  • und auf IP Adressen zuzugreifen

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich bei all diesen Daten um sehr persönliche Daten handelt, die entsprechend geschützt werden müssen. Wenn eine behördliche Ermittlung im Gange ist, dann steht es außer Frage, entsprechend zu unterstützen wenn ein Richter seine Zustimmung zu dieser Datenerhebung gegeben hat, so wie dies bei anderen Ermittlungsarten (z.B. Hausdurchsuchung) die normale Vorgangsweise ist. Denn nur so kann Missbrauch einigermaßen ausgeschlossen werden.

Als Unternehmen, das Menschen Zugang zum Internet bietet, beobachten wir die Entwicklung in Richtung Überwachung mit großer Sorge. Das Kapitel der Vorratsdatenspeicherung schlägt in die selbe Kerbe. Denn wenn diese Daten einmal vorrätig sind, werden die entsprechenden Begehrlichkeiten noch größer – und mit ihnen die Missbrauchsmöglichkeiten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Online-Durchsuchung in Deutschland zeigt, dass die Richter den Kernbereich privater Lebensgestaltung als schützenswert klassifizieren und die Nutzung von Computern diesem Kernbereich zuzurechnen ist. Eingriffe in diesen Bereich erfordern eine richterliche Anordnung.

Freewave hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Wir sind gespannt, wie unsere Verfassungsrichter entscheiden werden.

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