Vorratsdatenspeicherung in Österreich

Nachdem heute der EuGH die Klage von Irland (die übrigens nur aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen erfolgte) gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen hat, wird es spannend. Bis 15. März ist die Richtlinie von Österreich umzusetzen.

Wie immer, wenn es um die Einführung von derartigen Maßnahmen geht, geschieht dies alles nur zur Terror- und/oder Kinderpornographiebekämpfung.

Was dabei völlig unter den Tisch fällt ist die Tatsache, dass Menschen, die Böses planen, durchaus wissen, wie sie ihr Unwesen treiben können, ohne von Big Brother behelligt zu werden.

Wer übrig bleibt, ist der normale Bürger. Denn sind diese Daten erst einmal vorhanden, werden sie auch genutzt – illegal und sicher nicht zum Vorteil des Betroffenen.

Ein Kommentar

  1. Besonders der Teil „Daten die erst einmal vorhanden, werden sie auch genutzt“ sollte allen Beteiligten nochmal in Erinnerung gerufen werden.

    Mit ein wenig Zugriff auf Daten eines großen Telekommunikationsunternehmens kann man dann schon viel schlechtes anrichten.

    So ein Gesetz wird unsere Gesellschaft schleichend zum schlechten verändern.

Kommentar schreiben