Freewave ruft Verfassungsgerichthof an

Der Beschluss des neuen Sicherheitspolizeigesetzes hat im Dezember des Vorjahres für viel Aufsehen gesorgt. Durch einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag wurde etwas ganz anderes beschlossen als ursprünglich vorbereitet. Während der ursprüngliche Entwurf u.a. vom Innenausschuss und der Datenschutzkomission begutachtet wurde bekam den beschlossenen Gesetzestext niemand zu Gesicht. Diese eigenartige Vorgangsweise alleine wirft schon Fragen auf – der Inhalt des Gesetzes hat es erst recht in sich. Denn durch dieses Gesetz wurden die Behörden ermächtigt, ohne richterlichen Beschluss von Internet-Providern, TelCo-Betreibern und sonstigen Anbietern von Kommunikationsdiensten neben den sogenannten „Stammdaten“ auch die so genannten „Verkehrs- und Inhaltsdaten“ der BenutzerInnen zu verlangen, nämlich:

  • IP-Adressen zu bestimmten Nachrichten
  • Name und Adresse des Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie
  • bei Gefahr für Leib oder Leben auch Standortdaten bzw. die IMSI-Kennung von Mobiltelefonen

Damit wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet: Die angefochtenen Änderungen im Sicheheitspolizeigesetz machen es auch möglich, faktisch

  • das Internet-Verhalten unbeteiligter bzw. unbescholtener BürgerInnen zu überwachen
  • Handygespräche abzuhören (IMSI Catcher dienen nämlich in erster Linie diesem Zweck)
  • Standortprofile / Bewegungsprofile auszuforschen
  • und auf IP Adressen zuzugreifen

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass es sich bei all diesen Daten um sehr persönliche Daten handelt, die entsprechend geschützt werden müssen. Wenn eine behördliche Ermittlung im Gange ist, dann steht es außer Frage, entsprechend zu unterstützen wenn ein Richter seine Zustimmung zu dieser Datenerhebung gegeben hat, so wie dies bei anderen Ermittlungsarten (z.B. Hausdurchsuchung) die normale Vorgangsweise ist. Denn nur so kann Missbrauch einigermaßen ausgeschlossen werden.

Als Unternehmen, das Menschen Zugang zum Internet bietet, beobachten wir die Entwicklung in Richtung Überwachung mit großer Sorge. Das Kapitel der Vorratsdatenspeicherung schlägt in die selbe Kerbe. Denn wenn diese Daten einmal vorrätig sind, werden die entsprechenden Begehrlichkeiten noch größer – und mit ihnen die Missbrauchsmöglichkeiten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Thema Online-Durchsuchung in Deutschland zeigt, dass die Richter den Kernbereich privater Lebensgestaltung als schützenswert klassifizieren und die Nutzung von Computern diesem Kernbereich zuzurechnen ist. Eingriffe in diesen Bereich erfordern eine richterliche Anordnung.

Freewave hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag eingebracht, um ein Gesetzprüfungsverfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Wir sind gespannt, wie unsere Verfassungsrichter entscheiden werden.

4 Kommentare

  1. …wahres endziel unter dem mantel der „terrorismusbekämpfung“ wird wohl die ausdehnung der uralt-werbesteuer aufs internetz sein….
    gratulation, herr metternichts!

    • 19.03.2008
    • 10:10
    • frids
  2. […] Sicherheitspolizeigesetzes” besondere Aufregung verursachte. Genau wegen dieser Änderungen hat Freewave 2008 den Verfassungsgerichtshof angerufen, um ein Gesetz­prüfungs­verfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des […]

  3. […] Sicherheitspolizeigesetzes” besondere Aufregung verursachte. Genau wegen dieser Änderungen hat Freewave 2008 den Verfassungsgerichtshof angerufen, um ein Gesetz­prüfungs­verfahren einzuleiten und die entsprechenden Bestimmungen des […]

  4. […] via Freewave ruft Verfassungsgerichthof an › Freewave – Gratis WLAN. […]

Kommentar schreiben